Göttingen erlaubt erstmals öffentlichen Ruf des Muezzins ab Februar 2026
Göttingen erlaubt erstmals öffentlichen Ruf des Muezzins ab Februar 2026
Göttingens DITIB-Muslimgemeinschaft wird erstmals am 24. Februar 2026 den Ruf des Muezzins öffentlich übertragen. Die Ankündigung folgt auf monatelange Beratungen am "Runden Tisch der Religionen" der Stadt Köln, wo Vertreter über Religionsfreiheit und öffentliche Ausdrucksformen diskutierten. Der Schritt knüpft an die umstrittene Entscheidung der hessischen Stadt Raunheim an, die 2025 den Gebetsruf als dauerhaftes Element einführte und damit eine bundesweite Debatte auslöste.
Die Entscheidung entstand im Dialog mit religiösen Führern, darunter Ali Serkan Şahbaz von der Göttinger DITIB-Gemeinde. Er argumentierte, der Ruf des Muezzins falle unter Artikel 4 des Grundgesetzes, der die ungestörte Religionsausübung schützt. Superintendent Dr. Frank Uhlhorn von der evangelischen Kirche pflichtete ihm bei und betonte, der öffentliche Raum müsse religiösen Praktiken Raum geben – allerdings innerhalb klarer Regeln.
Bürgermeisterin Petra Broistedt unterstützte das Vorhaben und forderte, alle Glaubensgemeinschaften müssten gleichberechtigt ihre Überzeugungen äußern dürfen. Jaqueline Jürgenliemk, Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Göttingens, begrüßte den Plan ebenfalls und bezeichnete den interreligiösen Dialog als essenziell für Vertrauen und die Wahrung verfassungsmäßiger Rechte. Dechant Wigbert Schwarze von der katholischen Kirche ergänzte, eine vielfältige Gesellschaft brauche offene Gespräche statt Spaltung.
Um Bedenken zu begegnen, wird die DITIB-Gemeinde den Gebetsruf transparent und rücksichtsvoll gestalten – unter Einhaltung strenger Auflagen. Zudem sind öffentliche Formate wie ein "Tag der offenen Moschee" und Diskussionsrunden geplant. Für den 30. März 2026 ist im Bildungszentrum Göttingen-Osterode eine Podiumsdiskussion mit religiösen Vertretern angesetzt.
Die Debatte erinnert an den Streit in Raunheim 2025, als Bundeskanzler Friedrich Merz die gesellschaftlichen Auswirkungen des Muezzin-Rufs kritisierte und damit die Politik spaltete. Während Politiker wie Dobrindt und Spahn seine Haltung unterstützten, warfen Anti-Extremismus-Organisationen ihm vor, eine "Scheindebatte" zu schüren und rassistische Untertöne zu bedienen.
In Berlin wird der Gebetsruf erstmals am 24. Februar 2026 zum Fastenbrechen im Ramadan ertönen. Im Gegensatz zu Raunheims polarisierendem Beschluss von 2025 setzt die Stadt Berlin auf einen Ausgleich zwischen religiösen Rechten und öffentlichem Dialog. Weitere Gespräche – etwa die Podiumsdiskussion Ende März – sollen zeigen, wie Glaubensfreiheit und gesellschaftliches Miteinander gelingen können.
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