22 March 2026, 10:13

Neue Regeln für Wundauflagen: Was Ärzte und Apotheken jetzt beachten müssen

Schwarze Oberfläche mit einem kleinen Glasfläschchen, das weiße Pillen enthält, neben einem Papier, das mit "Vallonia Pulchella, F.F. Müller, Deutschland, Umgebung von Magdeburg, 1931" beschriftet ist.

Neue Regeln für Wundauflagen: Was Ärzte und Apotheken jetzt beachten müssen

In Deutschland sind neue Regelungen für die Verordnung von Wundauflagen und Medizinprodukten in Kraft getreten. Die Änderungen präzisieren, unter welchen Bedingungen bestimmte Produkte von den Krankenkassen erstattet werden – allerdings gelten weiterhin einige Ausnahmen und Übergangsregelungen.

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Wundauflagen werden nun als Medizinprodukte eingestuft und können von den Krankenkassen übernommen werden. Allerdings findet der Rahmenvertrag darauf keine Anwendung, sodass auch keine Substitutionspflicht besteht. Bei der Verordnung müssen Ärztinnen und Ärzte den genauen Produktnamen sowie die PZN-Nummer des Herstellers angeben.

Apotheken und Ärzte sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Wundauflage unter die neuen Bestimmungen fällt. Das gilt auch für andere Wundversorgungsprodukte, die durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungen die Heilung beeinflussen.

Für Produkte, die noch nicht in Anhang V der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt sind, sieht eine Übergangsregelung vor, dass sie bis Ende 2026 erstattungsfähig bleiben. Eine kürzere Frist bis Ende 2022 gilt für bestimmte Wundbehandlungsmittel. Hersteller, die eine Aufnahme in Anhang V beantragen, müssen die medizinische Notwendigkeit nachweisen – konkrete Studienanforderungen sind jedoch noch nicht definiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft die Anträge und soll innerhalb von 90 Tagen entscheiden.

Elektronische Verordnungen für Medizinprodukte sind nach wie vor nicht möglich. Hier bleiben Papierrezepte weiterhin Pflicht.

Die aktualisierten Regelungen bringen Klarheit bei der Erstattung von Wundversorgungsprodukten, lassen aber während der Übergangsphase Spielraum. Bis weitere Bewertungen abgeschlossen sind, bleiben einige Produkte vorläufig erstattungsfähig. Die elektronische Verordnung von Medizinprodukten bleibt jedoch vorerst ausgesetzt.

Quelle