25 April 2026, 12:33

Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnung von Antimilitarismus-Aktivisten nach Pistorius-Protest

Schwarzes Kreislogo mit weißer Umrandung und zentralem weißen "P" über fettem schwarzen Text "Rache für Verbrechen, revolutionäre Gewalt" auf einem Plakat.

Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnung von Antimilitarismus-Aktivisten nach Pistorius-Protest

Die Staatschutzbehörden in Osnabrück haben im Rahmen der Ermittlungen gegen zwei Antimilitarismus-Aktivisten eine Wohnung in Bissendorf durchsucht. Die etwa zwei Stunden dauernde Aktion richtete sich gegen Ruben G. und Franziska F., die während der Durchsuchung nicht anwesend waren. Die Beamten beschlagnahmten mehrere Gegenstände, darunter einen Laptop, einen USB-Stick, Kleidungsstücke und ein Kanupaddel.

Der Fall geht auf einen Vorfall im Januar zurück, als die Aktivisten eine Skulptur im Hase-Fluss in Osnabrück veränderten, indem sie ihr eine Maske von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und eine Gipserektion hinzufügten.

Die Razzia wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchgeführt, die mögliche Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs prüft. Die Ermittler werfen den Aktivisten vor, die Kette eines Floßes durchtrennt zu haben, um an die Statue zu gelangen. Untersucht werden Vorwürfe der Sachbeschädigung, Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung.

Das Verteidigungsministerium nahm die Protestaktion zur Kenntnis und betonte, die Meinungsfreiheit bleibe ein zentraler demokratischer Wert. Minister Pistorius sei kurz nach dem Vorfall über die Aktion informiert worden.

Die Aktivisten haben inzwischen Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Sie gehen jedoch davon aus, dass es nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Bei einer Verurteilung wegen Verleumdung oder übler Nachrede droht eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft – vorausgesetzt, die Tat wird als geeignet eingestuft, die öffentliche Rolle des Betroffenen schwerwiegend zu untergraben.

Die Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück laufen weiter. Die beschlagnahmten Gegenstände könnten als Beweismittel dienen, auch wenn die Aktivisten bereits Zweifel an einer Anklage geäußert haben. Je nach Schwere der Vorwürfe könnte eine Verurteilung zu einer Haftstrafe führen.

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