06 April 2026, 20:13

Rheinland-Pfalz: Apotheken kämpfen gegen überraschende Rückforderungen der SVLFG

Ein Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie andere Länder, mit ein paar Flaschen und einer Spritze darunter.

Rheinland-Pfalz: Apotheken kämpfen gegen überraschende Rückforderungen der SVLFG

Apotheken in Rheinland-Pfalz mit unerwarteten Rückforderungsansprüchen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung konfrontiert

Apotheken in Rheinland-Pfalz sehen sich unerwarteten Rückzahlungsforderungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gegenüber. Rund 30 Betriebe, darunter die Seebach-Apotheke in Westhofen, wurden aufgefordert, fast 10.000 Euro für fehlende Chargennummern auf Rezepten für hochpreisige Medikamente zurückzuerstatten. Im Mittelpunkt stehen zwei Arzneimittel: Imraldi und Pemazyre, die ohne patientenbezogene Chargenangaben abgegeben wurden.

Die Rückforderungsbescheide trafen Ende letzten Jahres über den Dienstleister Spektrum K ein, offiziell datiert auf Februar 2025. Die SVLFG begründet die Forderungen damit, dass fehlende Chargennummern gegen gesetzliche Vorgaben für elektronisch verordnete Medikamente verstoßen. Krankenkassen sind in solchen Fällen berechtigt, die Kosten zurückzufordern – insbesondere bei teuren Therapien.

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Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke, widersprach den Forderungen umgehend. Er hält die Abzüge für unbegründet, da weder ein finanzieller Schaden noch ein Sicherheitsrisiko entstanden sei. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) unterstützt diese Position und bezeichnet die Rückforderungen als rechtswidrig.

Aktuell wird ein Musterwiderspruch erarbeitet, um betroffenen Apotheken bei der Antwort zu helfen. Der DAV betont, dass die Kassen keinen tatsächlichen Schaden nachweisen könnten und die Rückzahlungen daher unnötig seien.

Der Streit offenbart die Spannungen zwischen Apotheken und Krankenkassen bei der Rezeptdokumentation. Da etwa 30 Apotheken in der Region die Forderungen anfechten, könnte das Ergebnis Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben. Vorerst bleibt die Gesamtsumme von knapp 10.000 Euro strittig.

Quelle