21 April 2026, 02:10

Rechtsexperte fordert radikale Reform bei der Ahndung von Schwarzfahren in Deutschland

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrischen Stadtstaat, zeigt Gebäude, Bäume, Hügel und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert radikale Reform bei der Ahndung von Schwarzfahren in Deutschland

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform bei der Ahndung von Schwarzfahren in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Schwarzfahren und kritisiert, dass das aktuelle System die Gerichte mit Bagatelldelikten überlastet. Seine Vorschläge zielen darauf ab, unnötige Strafverfahren zu reduzieren, ohne dabei schwere Verstöße zu verharmlosen.

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Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Er stuft die Tat eher als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsverletzung ein – nicht als kriminelles Delikt. Gleichzeitig lehnt er eine bloße Herabstufung zu einem Ordnungswidrigkeitenvergehen ab, da auch dann noch Zwangshaft und damit Haftstrafen drohen könnten.

Das geltende Recht, so Frister, setze die strafrechtliche Verfolgung nicht als letztes Mittel ein. Nur wirklich verwerfliches Verhalten solle vor Gericht landen. Einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Eindringen oder Überwinden von Sperren – erfülle diese Schwelle aus seiner Sicht nicht.

Bei Fernreisen jedoch schlägt Frister vor, strafrechtliche Konsequenzen beizubehalten. 2024 betraf jeder achte Schwarzfahrfall solche Strecken. Zwar lehnt er eine vollständige Streichung des § 265a StGB ab, doch soll das Gesetz entlastend angepasst werden, um die Justiz zu entlasten.

Fristers Reformvorschläge würden viele Schwarzfahrfälle aus den Strafgerichten auslagern. Während Langstreckentäter weiterhin strafrechtlich verfolgt werden könnten, würden Bagatellvorfälle das Rechtssystem nicht mehr blockieren. Ziel ist ein Ausgleich zwischen Gerechtigkeit und Effizienz bei der Ahndung von Verkehrsverstößen.

Quelle