23 March 2026, 06:15

Niedersachsen revolutioniert Arzneimittelversorgung für Arztpraxen ab 2026

Apothekenfront mit einer "Generika-Apotheke"-Schilder, umgeben von städtischen Elementen unter einem klaren blauen Himmel.

Niedersachsen revolutioniert Arzneimittelversorgung für Arztpraxen ab 2026

Einheitliche Vereinbarung in Niedersachsen: Apothekenversorgung für Arztpraxen wird verbessert

In Niedersachsen ist eine neue, einheitliche Vereinbarung unterzeichnet worden, die die Arzneimittelversorgung von Arztpraxen durch Apotheken verbessern soll. Die Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt bisherige, uneinheitliche Regelungen durch ein standardisiertes System. Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und soll eine reibungslosere und zuverlässigere Bereitstellung lebenswichtiger Behandlungen gewährleisten.

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Der Vertrag ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen, nachdem der LAV die bisherigen Bestimmungen im vergangenen Sommer gekündigt hatte. Diese wären eigentlich am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, doch die Gespräche führten nun zu dieser neuen Regelung. Um Lieferengpässe zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni.

Nach den neuen Bedingungen erhalten Apotheken klarere Abrechnungsstrukturen für die Belieferung von Praxen. Dazu zählen Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterialien, die für mehrere Patienten oder in Notfällen verwendet werden. Bei Impfstoffen erhalten Apotheken zunächst 80 Cent pro Dosis, später steigt die Vergütung auf einen Euro, sobald die vertraglich festgelegten Ziele erreicht sind.

Die Vereinbarung führt zudem einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an Praxen ein. Diese Änderung soll Bürokratie abbauen und gleichzeitig eine hochwertige, kostengünstige Versorgung sicherstellen. Durch die Abschaffung der zersplitterten Regelungen wird das System moderner und verlässlicher – sowohl für Apotheken als auch für Ärzte.

Der Vertrag garantiert einen nahtlosen Übergang bei seinem Start am 1. Juli. Er gilt für alle Apotheken, die Vertragsärzte in Niedersachsen mit Praxisbedarf beliefern. Mit transparenteren Zahlungsmodalitäten und vereinfachten Abläufen soll die Vereinbarung die Gesundheitslogistik in der Region nachhaltig stärken.

Quelle