Neue PQ-Regeln für Apotheken: Was sich 2024 bei Hilfsmitteln ändert
Luka BoucseinNeue PQ-Regeln für Apotheken: Was sich 2024 bei Hilfsmitteln ändert
Am 1. März 2023 traten neue Vorschriften für die Lieferverträge von Hilfsmitteln in Kraft, die Apotheken unter den Krankenkassen Knappschaft und LKK betreffen. Eine weitere Änderung zum 1. März 2024 führte strengere Vorqualifizierungsanforderungen (PQ) für bestimmte Medizinprodukte ein – eine Entwicklung, die bei manchen Apothekeninhabern auf Unverständnis stößt.
Die überarbeiteten Regelungen unterteilen Hilfsmittel nun in zwei Kategorien: "apothekenübliche" und "nicht-apothekenübliche" Produkte. Für in Anlage 1A aufgeführte Grundversorgungsartikel entfallen PQ und Registrierungspflicht. Dagegen erfordern Hilfsmittel der Anlagen 1B bis 1L – darunter Absauggeräte, Badehilfen, Verbandsmaterial und Therapieknetmasse – weiterhin eine gültige Vorqualifizierung, um von Apotheken abgegeben werden zu dürfen.
Die Vorqualifizierungsstelle (AfPQ) informierte die Apotheken per E-Mail über die Neuerungen. Darin wies sie darauf hin, dass die Abrechnung nicht konformer Hilfsmittel zu finanziellen Rückforderungen oder dem Verlust von Lieferverträgen führen könne. Gleichzeitig warb die Behörde für ihre eigenen Dienstleistungen und versprach, Apotheken "schnell, kostengünstig und unkompliziert" zur PQ zu verhelfen.
Ein Apotheker aus Niedersachsen kritisierte die "aggressive Vermarktung" der AfPQ und verwies auf frühere Schwierigkeiten bei der Erlangung der Vorqualifizierung – ein weiterer Grund für die Verärgerung unter einigen Lieferanten. Trotz der Kritik betonte die AfPQ, dass die PQ für bestimmte Hochrisikoprodukte, insbesondere der Kategorie 32A (darunter spezielle In-vitro-Diagnostika und Qualitätskontrollgeräte), weiterhin verpflichtend bleibe.
Apotheken müssen nun genau prüfen, ob ihre angebotenen Hilfsmittel unter die apothekenüblichen oder nicht-apothekenüblichen Produkte fallen. Bei Verstößen drohen finanzielle Sanktionen oder der Entzug der Lieferberechtigung für bestimmte Medizinprodukte. Die AfPQ bietet zwar weiterhin Unterstützung an, doch einige Lieferanten stehen dem Verfahren weiterhin skeptisch gegenüber.






