Lufthansa reformiert Pilotenrenten: Höhere Zahlungen, aber ohne Frührenten-Leistungen
Luka BoucseinLufthansa schlägt neues Deal zu Pilotenspesen vor - Lufthansa reformiert Pilotenrenten: Höhere Zahlungen, aber ohne Frührenten-Leistungen
Lufthansa legt neues Rentenmodell für Piloten vor – und will das bestehende System reformieren
Die Lufthansa hat ihren Piloten ein neues Rentenangebot unterbreitet, das das aktuelle System grundlegend umgestalten soll. Dem Plan zufolge würden Übergangsleistungen für Frührentner vor dem 65. Lebensjahr entfallen, dafür könnten die Gesamtrentenzahlungen jedoch um bis zu 50 Prozent steigen. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) prüft das Angebot nun.
Bisher erhalten Piloten, die vor dem regulären Renteneintrittsalter von 65 Jahren in den Ruhestand gehen, sogenannte Überbrückungszahlungen bis zum Beginn ihrer gesetzlichen Rente. Lufthansa argumentiert, dass dieses System für jene überflüssig werde, die bis 65 weiterfliegen, da sie direkt in die volle Altersrente wechseln. Die Airline verweist zudem auf andere Airlines wie KLM und British Airways, wo bereits integrierte Rentensysteme ohne separate Frührentenleistungen bestehen.
Die geplanten Änderungen sehen vor, die Übergangsleistungen in die betriebliche Hauptrente zu überführen. Lufthansa betont, dass dadurch die Gesamtrenten für alle Piloten um bis zu die Hälfte steigen könnten. Das neue Modell soll jedoch nicht für Kollegen gelten, die bereits kurz vor dem Anspruch auf die aktuellen Überbrückungszahlungen stehen – ihre bestehenden Ansprüche bleiben damit erhalten.
Die VC hat den Erhalt des Vorschlags bestätigt. Nun wird der Verhandlungsausschuss der Gewerkschaft die Details prüfen, bevor eine Stellungnahme erfolgt. Lufthansa präsentiert die Reform als Schritt zur Angleichung an Branchenstandards bei gleichzeitiger Verbesserung der langfristigen Absicherung für Piloten.
Falls angenommen, würde die überarbeitete Rentenstruktur die Überbrückungszahlungen für Frührentner streichen, könnte aber die Gesamtauszahlungen erhöhen. Piloten, die bereits kurz vor dem Bezug der Übergangsleistungen stehen, behalten ihre bisherigen Ansprüche. Die Entscheidung der VC wird zeigen, ob die Pläne umgesetzt werden.






