Lörrach verschärft Regeln für Prostitution mit neuer Sperrgebietsverordnung
Luka BoucseinLörrach verschärft Regeln für Prostitution mit neuer Sperrgebietsverordnung
Der Stadtrat von Lörrach will mit einer überarbeiteten Sperrgebietsverordnung schärfere Regeln für die Prostitution einführen. Die neuen Bestimmungen, deren Verabschiedung für den 28. April 2026 geplant ist, sollen rechtliche Grenzen präzisieren und gleichzeitig bestimmte Bereiche schützen. Die Verantwortlichen haben eng mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg zusammengearbeitet, um die Richtlinie auszugestalten.
Die aktualisierte Verordnung sieht vor, dass Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 der städtischen Gewerbegebiete verboten werden. Nur in zwei ausgewiesenen Industriegebieten sollen solche Einrichtungen künftig erlaubt sein. Sobald die Regeln in Kraft treten, wird auch Straßenprostitution in ganz Lörrach untersagt sein.
Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleiben grundsätzlich erlaubt. Allerdings könnten hier bestimmte Einschränkungen gelten. Die Verordnung regelt nicht explizit die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für Prostitutionszwecke.
Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für die Eröffnung neuer Bordelle vor. Die Regelungen treten offiziell in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Die neue Verordnung zielt darauf ab, rechtliche Klarheit mit dem Schutz sensibler Standorte in Einklang zu bringen. Durch die Beschränkung von Bordellbetrieben auf bestimmte Zonen will die Stadt Konflikte minimieren und die öffentliche Ordnung wahren. Die Bestimmungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer formellen Bekanntgabe.






