20 April 2026, 22:12

Komponist Ruzicka verklagt GEMA: Drohen 70 Prozent weniger Tantiemen für ernste Musik?

Schwarz-weißes Notenblatt betitelt "Johann Sebastian Bach - Sinfonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63" mit einem Stempel in der rechten unteren Ecke.

Komponist Ruzicka verklagt GEMA: Drohen 70 Prozent weniger Tantiemen für ernste Musik?

Der Komponist und Verleger Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA, Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, vor. Er wirft dem Verband vor, dass dessen geplante Reformen die Einnahmen von Komponisten um 70 Prozent kürzen und die Zukunft der ernsten Musik gefährden würden.

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Ruzicka hat beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht und argumentiert, die marktbeherrschende Stellung der GEMA verstoße gegen Diskriminierungsverbote. Die Reformen seien irreparabel und unbegründet, warnt er, und würden die Existenzgrundlage vieler Komponisten zerstören.

Zu den Änderungen gehört die Abschaffung des bisherigen Bewertungssystems, wodurch sich die Tantiemen Ruzicka zufolge so drastisch verringern würden, dass viele Nachwuchskomponisten künftig nicht mehr stimmberechtigt in der GEMA-Mitgliederversammlung wären. Da die Abstimmung über die Reformen für den 6. und 7. Mai 2026 angesetzt ist, fordert er ein sofortiges Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Beschlussfassung zu stoppen.

Die finanziellen Folgen wären laut Ruzicka verheerend. Er bestehe darauf, dass den Reformen jede sachliche Rechtfertigung fehle und sie die Nachhaltigkeit der klassischen und zeitgenössischen Komposition in Deutschland untergraben würden. Mit seiner Klage will er die GEMA-Abstimmung vorab blockieren. Bei Erfolg könnte dies eine Überprüfung der geplanten Änderungen und ihrer finanziellen Auswirkungen auf Komponisten erzwingen. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für künftige Anpassungen der Vergütungsstrukturen durch Verwertungsgesellschaften haben.

Quelle