CDU-Kandidat Heusler gewinnt knappe Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße trotz AfD-Einspruchs
Klaus-Dieter StahrCDU-Kandidat Heusler gewinnt knappe Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße trotz AfD-Einspruchs
Der Kreistag Spree-Neiße hat das Ergebnis der Stichwahl um das Amt des Landrats vom 22. März bestätigt. Der CDU-Kandidat Martin Heusler setzte sich mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen seine AfD-Konkurrentin Christine Beyer durch, die auf 48,5 Prozent kam. Die Entscheidung folgt auf einen Einspruch der AfD, die angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahl geltend gemacht hatte.
Heuslers Sieg stützte sich maßgeblich auf die Briefwahlstimmen, bei denen er 70,6 Prozent erreichte. Beyer hingegen schnitt an den Wahlurnen besser ab und gewann 54,1 Prozent der vor Ort abgegebenen Stimmen. Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hinterfragte diese Diskrepanz und argumentierte, die deutliche Kluft zwischen Brief- und Präsenzwahl erwecke den Anschein von Manipulationen.
Zudem verwies die AfD auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger, die Wahlunterlagen angefordert, aber letztlich nicht abgestimmt hatten. Der Kreiswahlleiter wies die Vorwürfe jedoch als unbegründet zurück. Seiner Ansicht nach müssten Einsprüche durch konkrete Beweise für Rechtsverstöße untermauert werden – und genau daran fehle es der AfD.
Bei der Abstimmung im Kreistag lehnte die Mehrheit den AfD-Antrag ab. Trotz dieser Niederlage bleibt der Partei die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Entscheidung zu klagen.
Mit dem Beschluss des Kreistags ist Heuslers Wahl zum Landrat nun endgültig bestätigt. Die Bedenken der AfD zu Wahlverhalten und Wahlbeteiligung wurden als nicht ausreichend bewertet, um das Ergebnis anzufechten. Die Partei steht nun vor der Entscheidung, das Ergebnis zu akzeptieren oder weiter juristisch dagegen vorzugehen.






