Bundestag lehnt Kürzung von Unterhaltsvorschüssen für Kinder strikt ab
Herlinde JungferBundestag lehnt Kürzung von Unterhaltsvorschüssen für Kinder strikt ab
Ein Vorschlag, die Vorstreckungsunterhaltszahlungen in Deutschland zu kürzen, hat im Bundestag breite Ablehnung ausgelöst. Kommunale Spitzenverbände hatten vorgeschlagen, eine Reform aus dem Jahr 2017 rückgängig zu machen, die die Unterstützung für Kinder ausweitete, wenn ein Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kritiker warnen, dass eine solche Maßnahme Familien, die ohnehin schon finanziell kämpfen, zusätzlich belasten würde.
Die Reform von 2017 hatte das Höchstalter für anspruchsberechtigte Kinder von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bisherige sechjährige Bezugsdauer aufgehoben. Seither haben sich die Kosten für diese Leistungen nach Angaben der Kommunen vervierfacht. Als Reaktion schlagen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor, die Änderungen zurückzunehmen.
Politiker aus mehreren Parteien lehnen den Vorstoß ab. Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin der SPD, bezeichnete die Zahlungen als unverzichtbaren Schutz für Kinder, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Heidi Reichinnek, Fraktionsvorsitzende der Linken, nannte die geplanten Kürzungen eine "absolute Schande" und warnte vor schweren Folgen für betroffene Familien.
Auch von AfD und Grünen kommt Widerstand. Martin Reichardt, familienpolitischer Sprecher der AfD, argumentierte, dass Einsparungen nicht auf alleinerziehende Elternteile oder deren Kinder abzielen dürften. Misbah Khan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, betonte, dass die Kürzungen Hunderttausende Kinder und Alleinerziehende treffen würden.
Der Vorschlag stößt über Parteigrenzen hinweg auf massive Ablehnung, wobei Abgeordnete die Notwendigkeit betonen, schutzbedürftige Familien zu unterstützen. Sollte der Plan abgelehnt werden, bleibt das aktuelle System – das 2017 ausgeweitet wurde – bestehen und sichert weiterhin Unterhaltsvorschüsse für Kinder, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt.






