Bundesbehörde verklagt dm wegen umstrittenem Online-Verkauf von Medikamenten
Christos SchwitalBundesbehörde verklagt dm wegen umstrittenem Online-Verkauf von Medikamenten
Bundeswettbewerbsbehörde verklagt Drogeriekette dm wegen Online-Verkaufs rezeptfreier Medikamente
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat ein rechtliches Verfahren gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet, das sich auf den Online-Verkauf rezeptfreier Arzneimittel (OTC) bezieht. Im Mittelpunkt der Klage steht die Frage, ob der Versandapotheken-Service des Unternehmens mit dem deutschen Arzneimittelrecht vereinbar ist. Die Behörde argumentiert, dass das Geschäftsmodell von dm zentrale Sicherheitsvorkehrungen im Medikamentenversorgungssystem des Landes untergraben könnte.
Laut der Wettbewerbsbehörde verstößt dm gegen deutsche Vorschriften, indem es Rezeptabwicklungen über eine tschechische Online-Apotheke abwickelt. Zudem wirft sie dem Händler vor, herkömmliche Drogerieartikel mit apothekenpflichtigen OTC-Produkten zu vermischen – eine Praxis, die den Verbraucherschutz schwächen könnte. Die Beamten bestehen darauf, dass selbst im Online-Handel solche Medikamente strikt von Alltagswaren getrennt bleiben müssen.
Der Betrieb des Versandapotheken-Dienstes durch dm soll zudem gegen pharmazeutische Regelungen zur Unabhängigkeit und Eigentumsstruktur verstoßen. Die Kette, die in über 13 europäischen Ländern aktiv ist, sieht sich mit weiteren regulatorischen Herausforderungen konfrontiert, insbesondere in den Bereichen Arzneimittelzulassung und Datenschutz. Ihr Wachstum – sowohl durch Übernahmen als auch durch organische Expansion – hat in mehreren Märkten zu rechtlicher Prüfung geführt.
Das Urteil in diesem Verfahren wird entscheiden, ob ähnliche Geschäftsmodelle für andere Einzelhändler rechtlich und wirtschaftlich tragfähig sind. Parallel dazu verfolgt die Behörde weitere Klagen gegen dm, etwa zur Zulässigkeit der in den Filialen angebotenen Sehtests. Die entsprechenden Verhandlungen stehen noch in regionalen Gerichten aus.
Der Fall wird einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Online-Apotheken innerhalb der strengen deutschen Arzneimittelvorschriften operieren dürfen. Sollte das Gericht gegen dm entscheiden, müsste das Unternehmen seinen Versandapotheken-Service möglicherweise umstrukturieren oder mit Strafen rechnen. Die Entscheidung könnte auch beeinflussen, wie andere Händler den Online-Verkauf rezeptfreier Medikamente angehen.






