Betrunkene Bewerberin mit 4,75 Promille erschüttert Altenheim-Personal
Christos SchwitalBetrunkene Bewerberin mit 4,75 Promille erschüttert Altenheim-Personal
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch – mit einem extrem hohen Blutalkoholspiegel. Der Vorfall ereignete sich in einem Altenheim, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Trunkenheit bemerkt und die Polizei alarmiert hatten. Spätere Tests ergaben, dass ihr Alkoholpegel im Blut mit über 4,75 Promille mehr als das Neunfache des in Deutschland gültigen Grenzwerts von 0,5 Promille für Autofahrer betrug.
Die Frau war mit ihrem eigenen Pkw zum Bewerbungsgespräch gefahren. Vor Ort bemerkte die Personalverantwortliche einen starken Alkoholgeruch und verständigte umgehend die Behörden. Die polizeilichen Messungen bestätigten den extrem hohen Wert von 4,75 Promille – ein Vielfaches der zulässigen Obergrenze.
Zunächst wurde die Frau vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen. Doch das Verfahren wurde später neu aufgerollt, was schließlich zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr führte. Das Gericht verhängte ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro und entzog ihr den Führerschein für mindestens sechs Monate.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit einer Berufung besteht. Die Frau muss nun mit einem Fahrverbot und einer finanziellen Strafe rechnen. Der Fall zeigt, wie schwerwiegend die Folgen von Alkohol am Steuer sein können – selbst in unerwarteten Situationen. Die endgültige Entscheidung hängt von weiteren rechtlichen Schritten ab.






