Berliner Gericht stoppt illegale Arzneimittelwerbung durch Apotheken und Online-Plattformen
Christos SchwitalBerliner Gericht stoppt illegale Arzneimittelwerbung durch Apotheken und Online-Plattformen
Ein Berliner Gericht hat eine Apotheke und die Online-Plattform DoktorABC wegen unzulässiger Arzneimittelwerbung verurteilt. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte die Klage eingereicht und argumentiert, dass die Zusammenarbeit gegen strenge Werbeverbote verstößt. Das Urteil macht deutlich, dass bereits die Bewerbung von Arzneimittelkategorien – ohne konkrete Produkte zu nennen – gegen das Gesetz verstößt.
Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken eine rechtliche Mitverantwortung tragen, wenn sie mit Plattformen kooperieren, die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken. In diesem Fall hatte die betroffene Apotheke mit DoktorABC zusammengearbeitet, einem Online-Dienst, bei dem Nutzer nach dem Ausfüllen eines Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente auswählen können. Das Gericht urteilte, dass solche Systeme das Prinzip der freien Apothekenwahl untergraben.
Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt zwar eine einstweilige Verfügung gegen DoktorABC erlassen, war jedoch zu einer anderen Einschätzung gelangt. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass Werbebeschränkungen sämtliche Formen der Arzneimittelbewerbung umfassen – selbst wenn keine konkreten Medikamente genannt werden.
Die AKNR warnt Apotheken, dass die Fortführung von Kooperationen mit rechtswidrigen Plattformen zu Klagen führen und ihre Betriebserlaubnis gefährden könnte. Ihre Rechtsabteilung wird das aktuelle Urteil prüfen und weitere Schritte einleiten, um illegale Geschäftsmodelle zu bekämpfen. Die Kammer betonte, dass Apotheken, die Warnungen ignorieren, für anhaltende Verstöße haftbar gemacht werden könnten.
Das Urteil setzt klare Grenzen, wie Apotheken und Online-Plattformen verschreibungspflichtige Medikamente bewerben dürfen. Wer weiterhin mit gesperrten Anbietern zusammenarbeitet, muss mit Bußgeldern oder dem Entzug der Lizenz rechnen. Die AKNR kündigte an, auch künftig Verfahren einzuleiten, um die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen.






