Baugenehmigungsstreit in Köln: Bundesgericht kippt Urteil zum Theater-Lärmkonflikt
Christos SchwitalNachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Baugenehmigungsstreit in Köln: Bundesgericht kippt Urteil zum Theater-Lärmkonflikt
Ein langjähriger Streit um eine Baugenehmigung in Köln nimmt eine neue Wendung: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen das Theater Volksbühne und der Widerstand einer Anwohnerin gegen die Umwandlung eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung.
Ausgelöst wurde die Kontroverse, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Genehmigung für den Wohnungsumbau in der Nähe des Theaters klagte. Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster zunächst zugunsten des Vereins entschieden. Die Richter argumentierten, dass Lärm von Aufführungen und spätabendlicher Applaus künftige Bewohner stören würde.
Das Bundesverwaltungsgericht entdeckte jedoch Mängel in diesem Urteil. Die ursprüngliche Entscheidung hatte sich allein auf die Überschreitung von Lärmrichtwerten gestützt. Die Leipziger Richter wiesen Münster an, den Fall unter Einbeziehung einer umfassenderen Bewertung neu zu prüfen.
Der Streit landet damit erneut beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Das Gericht muss nun klären, ob neben dem Lärm weitere Faktoren in die Genehmigungsentscheidung einfließen sollten.
Nach dem Eingreifen Leipzigs wird der Fall in Münster neu verhandelt. Ein neues Urteil wird entscheiden, ob der Wohnungsumbau durchgeführt werden darf. Das Ergebnis wird sowohl den Spielbetrieb des Theaters als auch die künftige Nutzung des ehemaligen Druckereigeländes beeinflussen.






