Baden-Württemberg stoppt geplanten Apothekenstreik – Protest nur noch eingeschränkt möglich
Christos SchwitalBaden-Württemberg stoppt geplanten Apothekenstreik – Protest nur noch eingeschränkt möglich
Landweiter Apothekenstreik am 23. März: Baden-Württemberg erklärt Protest für rechtswidrig
Ein für den 23. März geplanter bundesweiter Streik von Apotheken sieht sich in Baden-Württemberg mit rechtlichen Hürden konfrontiert. Das Sozialministerium des Landes erklärte die Aktion für unzulässig und zwang die Organisatoren damit, ihre Strategie zu überdenken. Zwar könnten einige Apotheken dennoch schließen – doch dies geschähe auf eigenes Risiko und ohne offizielle Unterstützung.
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatte zunächst dazu aufgerufen, die Apotheken für einen Tag als Protestmaßnahme zu schließen. Doch nach dem Beschluss des Ministeriums zog er diesen Aufruf zurück. Stattdessen wirbt der Verband nun für alternative Formen des Protests, etwa das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder Gespräche mit Kunden über die Missstände.
Laut geltendem Apothekenrecht dürfen Apotheken an einem Wochentag für lediglich drei Stunden öffnen – eine Regelung, die auch auf den Protesttag hätte angewendet werden können. Doch die Entscheidung des Ministeriums verhinderte eine vollständige Schließung. Apothekenleiter, die sich trotzdem dafür entscheiden, müssen persönlich für die Folgen geradestehen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat bisher keine bundesweiten Vorgaben für solche Proteste erlassen. Bisher wurden Konflikte meist in Verhandlungen mit Berufsverbänden gelöst, statt durch rechtliche Schritte. Da jedes Bundesland die Apotheken eigenständig regelt, fallen die Reaktionen auf den geplanten Streik unterschiedlich aus.
Die Proteste werden nun in abgemilderter Form stattfinden. Apotheker in Baden-Württemberg müssen sich an die Vorgabe des Ministeriums halten oder mit individuellen Konsequenzen rechnen. Der Fall zeigt, wie unterschiedlich die Bundesländer mit Apothekenbetrieben und Arbeitskampf umgehen.






