17 March 2026, 10:13

Air France muss 600 Euro zahlen – weil eine Vogelspinne nicht beweisen konnte

Nahaufnahme einer Vogelspinne auf einem Holzstück mit gefalteten Flügeln.

Air France muss 600 Euro zahlen – weil eine Vogelspinne nicht beweisen konnte

Ein deutsches Gericht hat Air France verurteilt, Passagieren nach einem verspäteten Flug von Havanna nach Paris im Jahr 2016 Entschädigungen zu zahlen. Die Fluggesellschaft hatte den fünfstündigen Aufschub zunächst einer Vogelspinne in die Schuhe schieben wollen – doch die Richter wiesen den Vorwurf mangels Beweisen zurück. Vier Reisende erhalten nun jeweils 600 Euro Schadensersatz.

Der Vorfall ereignete sich im Februar 2016, als der Air-France-Flug AF386 mit fünf Stunden Verspätung startete. Zunächst gab die Airline an, ein technischer Defekt an der Klimaanlage des Flugzeugs sei für die Verzögerung verantwortlich. Später behauptete sie, eine an Bord entdeckte Vogelspinne habe zu einer außergewöhnlichen Situation geführt, die außerhalb ihrer Kontrolle gelegen habe.

Das Amtsgericht Hannover wies diese Erklärung jedoch zurück. Die Richter fanden keine Belege dafür, dass eine Spinne die Störung verursacht hatte. Stattdessen kamen sie zu dem Schluss, dass ein technischer Defekt die Airline vermutlich zum Wechsel des Flugzeugs gezwungen hatte, was schließlich zur Verspätung führte.

Nach EU-Recht müssen Airlines Passagieren bei langen Verspätungen Entschädigungen zahlen – es sei denn, sie können außergewöhnliche Umstände nachweisen. Da Air France den Vorfall mit der Vogelspinne nicht belegen konnte, entschied das Gericht zugunsten der vier Kläger.

Das Urteil verpflichtet Air France, jedem der vier Passagiere 600 Euro zu erstatten. Die Entscheidung setzt zudem einen Präzedenzfall dafür, wie Fluggesellschaften Verspätungen nach EU-Recht begründen müssen. Ohne klare Beweise für außergewöhnliche Ereignisse bleiben die Airlines haftbar – und müssen zahlen.

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