400-Euro-Verlust für Apotheke nach Rezepturfehler mit Palexia-Schmerzmittel
Herlinde Jungfer400-Euro-Verlust für Apotheke nach Rezepturfehler mit Palexia-Schmerzmittel
Ein Apothekeninhaber in Deutschland steht vor einem finanziellen Verlust von knapp 400 Euro nach einem Rezepturfehler mit dem starken Schmerzmittel Palexia. Der Fall begann, als auf dem Rezept eines Patienten das Feld "aut idem" angekreuzt war – mit unerwarteten Kosten für Patient und Apotheke. Später forderte die Krankenkasse eine Rückforderung, sodass der Apotheker auf den Kosten sitzen blieb.
Das Problem nahm seinen Lauf mit einem Rezept über Palexia (250 mg), bei dem der Arzt das "aut-idem"-Feld markiert hatte. Dadurch durfte die Apotheke ausschließlich das Originalpräparat abgeben und keine günstigere generische Alternative. Der festgelegte Erstattungssatz für Palexia blieb 2023 bei etwa 0,58 Euro pro Tagesdosis – geregelt durch die Festbetragsverordnung (FBetragV). Eine Anpassung erfolgte nicht, da die jährliche Überprüfung nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) keine Änderungen vorsah.
Wegen der "aut-idem"-Kennzeichnung lehnte die Krankenkasse IKK classic die Übernahme der Mehrkosten ab. Die Patientin musste die Medikamente schließlich selbst zahlen – fast 380 Euro. Später erhielt die Apotheke eine Rückforderungsanforderung über knapp 400 Euro von der Kasse, da der Erstattungssatz zwischenzeitlich gesenkt worden war.
Der Apotheker legte Widerspruch gegen die Rückforderung ein, doch dieser wurde abgelehnt. Der Deutsche Apothekerverband bestätigte, dass die Forderung korrekt sei. Um solche Fälle zu vermeiden, hätte der behandelnde Arzt das "aut-idem"-Feld streichen müssen, sodass die Patientin eine andere Version des Medikaments ohne Zusatzkosten erhalten hätte.
Der Vorfall belastet die Apotheke zusätzlich, die ohnehin schon mit Verlusten durch gefälschte Rezepte zu kämpfen hat.
Nun steht für die Apotheke ein bestätigter Verlust von knapp 400 Euro durch die Rückforderung fest. Die Patientin wiederum musste die Mehrkosten für das Medikament selbst tragen. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken auf, denen Apotheken ausgesetzt sind, wenn Rezepte starr das "aut-idem"-Feld vorgeben – ohne Spielraum für kostengünstigere Alternativen.






