Winterchaos in Deutschland: Pendler kämpfen mit Verspätungen – was Arbeitgeber jetzt fordern
Herlinde JungferWinterchaos in Deutschland: Pendler kämpfen mit Verspätungen – was Arbeitgeber jetzt fordern
Extreme Winterwetter führt zu massiven Verspätungen für Pendler in ganz Deutschland
Strenger Frost, heftige Schneefälle und glatte Straßen sorgen derzeit für erhebliche Behinderungen im Berufsverkehr und bringen viele Arbeitnehmer um ihre pünktliche Ankunft am Arbeitsplatz. Arbeitgeber haben nun klargestellt, wie es mit Lohnfortzahlung und möglichen Konsequenzen für Betroffene aussieht.
Nach deutschem Arbeitsrecht sind Unternehmen nicht verpflichtet, Angestellten den Lohn für ausgefallene Arbeitszeit aufgrund wetterbedingter Verspätungen zu zahlen. Die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sehen vor, dass Arbeitgeber von der Lohnpflicht befreit sind, wenn Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs – wie extreme Winterbedingungen – Mitarbeiter daran hindern, ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Kann ein Betrieb hingegen wegen Schnee oder Eis selbst nicht öffnen, erhalten die Beschäftigten weiterhin ihren vollen Lohn, da dies unter das betriebliche Risiko fällt.
Wiederholtes Zuspätkommen wegen schlechter Wetterverhältnisse kann zu Abmahnungen führen, wenn Arbeitgeber der Ansicht sind, dass Mitarbeiter keine angemessenen Vorkehrungen getroffen haben, um ihre Anreise anzupassen. Arbeitnehmer wird geraten, früher loszufahren, die Straßenverhältnisse zu prüfen und ihren Arbeitgeber möglichst früh über absehbare Verspätungen zu informieren. Wer dies versäumt, riskiert unbezahlte Arbeitsstunden oder Lohnabzüge.
Aktuelle Daten unterstreichen das Ausmaß der winterlichen Beeinträchtigungen. Zwar gibt es nur begrenzte Langzeitaufzeichnungen zu Pendlerverzögerungen, doch die Pünktlichkeitsberichte der Deutschen Bahn vom Februar 2026 zeigen, wie schwere Stürme und Infrastruktur-Schäden ganze Verkehrsnetze lahmlegen können. Die aktuelle Kältewelle bringt ähnliche Herausforderungen mit sich – viele Pendler müssen mit längeren Fahrzeiten oder ausgefallenen Verbindungen rechnen.
Betroffene Arbeitnehmer sind nun gefordert, vorausschauend zu planen, um Sanktionen zu vermeiden. Wer Verspätungen nicht einkalkuliert, riskiert Abmahnungen oder Lohnausfälle – es sei denn, der Arbeitgeber ist selbst direkt von den Wetterbedingungen betroffen. Die Regeln sind klar: Vorbereitung und Kommunikation sind entscheidend, um finanzielle und disziplinarische Folgen zu minimieren.






