29 April 2026, 14:18

Von null bis 1.163 Euro: Wie Städte Gastronomen mit Terrassengebühren belasten

Ein Tisch mit verschiedenen Gemüsen in Schalen und Tabletts mit angebrachten Preisschildern.

Von null bis 1.163 Euro: Wie Städte Gastronomen mit Terrassengebühren belasten

Gebühren für Außenbestuhlung variieren stark zwischen deutschen Städten – von null Euro bis über 1.000 Euro

Eine neue Analyse zeigt enorme Unterschiede bei den Kosten für Gaststätten: Während fünf Städte gar keine Gebühren erheben, verlangen andere mehr als 1.000 Euro. Die Ergebnisse verdeutlichen, wie lokale Vorschriften die Belastungen für Gastronomiebetriebe prägen.

Die Studie verglich die Abgaben für ein fiktives Standardlokal: eine 25 Quadratmeter große Terrasse in zentraler Innenstadtlage, die während der Hauptsaison (Mai bis September, 153 Tage) genutzt wird. In fünf Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – fallen überhaupt keine Gebühren an. Dagegen verlangt Wernigerode mit 1.163 Euro die höchsten Kosten für einen solchen Betrieb.

Die Abgaben in Wernigerode stiegen nach einer Änderung 2023, als ein Zuschlag für Restaurants am zentralen Marktplatz eingeführt wurde. Schönebeck und Zeitz erheben dagegen mit 52 bzw. 56 Euro die niedrigsten Gebühren. Dessau-Roßlau setzt auf eine pauschale Jahresgebühr, bei der das Musterlokal den vollen Betrag im Voraus zahlt.

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Im Schnitt nehmen die Städte, die Gebühren verlangen, rund 328 Euro für die Hauptsaison ein. Allerdings machen diese Einnahmen weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Haushalte aus. Die Analyse weist zudem darauf hin, dass ein Verzicht auf Terrassengebühren auch die Verwaltungskosten für deren Erhebung senken könnte.

Die Untersuchung offenbart eine klare Spaltung in der Handhabung der Außenbestuhlungsabgaben: Während einige Städte die Gebühren komplett streichen, halten andere sie aufrecht oder erhöhen sie sogar. Für Gastronomen können diese Unterschiede erhebliche Schwankungen bei den jährlichen Betriebskosten bedeuten.

Quelle