Verurteilter Mörder flieht während Haftausgangs – und wird in Italien gefasst
Christos SchwitalVerurteilter Mörder flieht während Haftausgangs – und wird in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Benjamin F. entkam mit einem Motorrad, bevor er nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst wurde. Seine kurze Freiheit hat Debatten über die Sicherheit im Strafvollzug und die Regelungen für Ausgänge von Hochrisiko-Häftlingen ausgelöst.
Benjamin F. verbüßte eine Haftstrafe wegen Mordes, als er flüchtete. Zuvor hatte er bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Nach seiner Flucht besuchte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum, bevor er nach Italien weiterreiste.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach zehn Jahren Haft Lockerungen beantragen. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen gilt zusätzlich eine Wartefrist von acht Jahren. Die Justizvollzugsanstalten stützen sich bei der Genehmigung solcher Ausgänge auf eine „tatsachenbasierte Verhaltensprognose“, die das Flucht- oder Rückfallrisiko bewertet.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat die Entscheidung kritisiert, Benjamin F. begleitete Ausgänge zu gewähren. Die Behörden haben sich bisher noch nicht dazu geäußert, ob der Vorfall zu Änderungen in den Haftrichtlinien führen wird, da die Ermittlungen noch laufen.
Der Fall wirft Fragen zur Sicherheit von vorübergehenden Haftlockerungen für verurteilte Mörder auf. Benjamin F. befindet sich inzwischen wieder in Haft, während die zuständigen Stellen die Umstände seiner Flucht prüfen. Das Ministerium hat bisher keine Anpassungen der Richtlinien als Reaktion auf den Vorfall angekündigt.






