Urteil im Frankfurter Raubprozess: Hass auf Schwule als Lockmittel in Dating-Apps
Klaus-Dieter StahrUrteil im Frankfurter Raubprozess: Hass auf Schwule als Lockmittel in Dating-Apps
Am kommenden Dienstag um 9:00 Uhr wird das Landgericht Frankfurt (Oder) im Prozess gegen sechs Angeklagte ein Urteil verkünden. Der Gruppe wird schwere Raubdelikte zur Last gelegt, darunter die gezielte Ansprache von schwulen Männern über gefälschte Profile in Dating-Apps. Einige Verhandlungstermine fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da drei der Angeklagten noch minderjährig sind.
Zu den Beschuldigten zählen drei junge Erwachsene und drei Jugendliche. Laut Staatsanwaltschaft erstellten sie falsche Profile auf Dating-Plattformen, um Opfer in abgelegene Gegenden zu locken. Dort seien die Betroffenen dann angegriffen, beraubt und mit homophoben Beschimpfungen bedroht worden.
Die Ermittler bestätigten, dass keine Hinweise auf ein organisiertes kriminelles Netzwerk oder politische Motive vorliegen. Der Prozess hat aufgrund der Art der Straftaten und der besonderen Schutzbedürftigkeit der Opfergruppe öffentliche Aufmerksamkeit erregt.
Die Urteilsverkündung erfolgt in einer öffentlichen Sitzung und markiert damit den Abschluss eines Verfahrens, das zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Schutz der Identität der minderjährigen Angeklagten abwägen musste.
Das Urteil wird über die rechtlichen Konsequenzen für die sechs Beschuldigten entscheiden. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Strafen wegen Raub, Körperverletzung und hassmotivierter Beleidigungen. Die Entscheidung wird am Dienstagmorgen im Gerichtsgebäude in Frankfurt (Oder) bekannt gegeben.






