08 April 2026, 02:11

Strengere Steuerregeln: Was Unternehmen bei Geschäftsessen jetzt beachten müssen

Plakat zur Ankündigung einer Weihnachtsausstellung in altem Berlin, Deutschland, mit einer bunten Illustration von Menschen, Gebäuden und Gegenständen und dem Text "Weihnachts Ausstellung in Alt-Berlin" oben.

Strengere Steuerregeln: Was Unternehmen bei Geschäftsessen jetzt beachten müssen

Neue Steuerregeln in Deutschland verschärfen Anforderungen für Geschäftsessen und Bewirtungskosten

Unternehmen in Deutschland müssen seit Kurzem strengere Vorgaben bei der Abrechnung von Geschäftsessen und Bewirtungsspesen beachten. Nur bei lückenloser Dokumentation bleiben die Abzüge steuerlich anerkannt. Die Änderungen gelten für alle relevanten Belege – unabhängig vom Rechnungsbetrag.

Laut den aktualisierten Bestimmungen werden für den Abzug von Verpflegungskosten nur noch maschinell erstellte Belege akzeptiert, die durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sind. Fällt die TSE aus, kann der Abzug dennoch genehmigt werden – allerdings nur, wenn der Beleg den Defekt ausdrücklich vermerkt. Eigenständig erstellte Spesenaufstellungen müssen zudem mit einer elektronischen Signatur oder einer Freigabe bestätigt werden.

Bei Rechnungen bis 250 Euro sind folgende Angaben Pflicht: der vollständige Name und die Adresse des Dienstleisters, das Ausstellungsdatum, eine Beschreibung der Ware oder Leistung, das Leistungsdatum sowie der Gesamtpreis. Ab 250 Euro kommen zusätzliche Anforderungen hinzu: die Steuernummer des Steuerpflichtigen, eine fortelaufende, eindeutige Rechnungsnummer sowie der Name der Person, die die Bewirtung ausrichtet.

Unabhängig von der Höhe müssen Steuerzahler bei jeder Bewirtung den geschäftlichen Anlass dokumentieren – inklusive Ort, Datum, Teilnehmer und Anlass. Belege können digital oder als eingescanntes Papierdokument vorgelegt werden, müssen jedoch für die Finanzbehörden vollständig einsehbar sein.

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Die verschärften Regeln sehen vor, dass Unternehmen nur noch 70 Prozent der Bewirtungskosten absetzen dürfen – und auch das nur, wenn alle Unterlagen den neuen Standards entsprechen. Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten drohen abgelehnte Anträge. Um Strafen zu vermeiden, müssen Belege und Genehmigungen vollständig und manipulationssicher sein.

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