19 June 2026, 02:21

Streit um Arbeitszeitreform: Connemann lehnt geleakten Entwurf aus Bas' Ministerium ab

Connemann kritisiert Entwurf zur Arbeitszeitreform scharf

Streit um Arbeitszeitreform: Connemann lehnt geleakten Entwurf aus Bas' Ministerium ab

Ein durchgesickertes Entwurfspapier zur Reform der Arbeitszeiten hat innerhalb der Bundesregierung für Aufsehen gesorgt. Gitta Connemann, die Beauftragte für Mittelstand und Handwerk, hat den Plan öffentlich zurückgewiesen – dieser stammt aus dem Bundesministerium für Arbeit. Der Entwurf schlägt vor, tägliche Höchstarbeitszeiten durch wöchentliche Grenzen zu ersetzen, allerdings nur im Rahmen von Tarifverträgen.

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit einzuführen. Zudem sollte die Bürokratie für Unternehmen abgebaut werden. Doch der geleakte Entwurf aus dem Ministerium von Bárbel Bas beschränkt diese Flexibilität auf tariflich ausgehandelte Regelungen.

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Connemann wirft dem Vorhaben vor, das Koalitionsversprechen zu brechen. Sie argumentiert, dass die Ausschließung von nicht tarifgebundenen Beschäftigten und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) von dieser Flexibilität schädlich sei. Aus ihrer Sicht ist der Plan wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht tragfähig.

Der Entwurf enthält zudem Regelungen zur Nachtarbeit, die den Durchschnitt auf acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum begrenzen. Darüber hinaus sind neue Pflichten zur Arbeitszeiterfassung vorgesehen. Connemann kritisiert diese als bürokratisch und als Misstrauensvotum gegenüber den Beschäftigten.

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie begrenzt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bereits auf 48 Stunden über sieben Tage. Der deutsche Vorschlag würde die nationalen Regelungen anpassen, ohne diesen Rahmen zu verlassen.

Die abgelehnte Vorlage offenbart die Spannungen bei den Reformen des Arbeitsmarktes. Connemanns Widerstand richtet sich vor allem gegen den Ausschluss von KMU und die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Die Debatte dreht sich nun darum, ob der Entwurf mit den ursprünglichen Koalitionszusagen vereinbar ist.

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