25 March 2026, 10:12

Steuerbonus für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025: So profitieren Firmen

Plakat wirbt bis zu 7.500 US-Dollar Rabatt auf neue oder gebrauchte Elektrofahrzeuge durch einen Steuerbonus im Jahr 2023, zeigt ein Bild eines Autos.

Steuerbonus für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025: So profitieren Firmen

Neue Steuervergünstigung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025 in Deutschland

Ab dem 1. Juli 2025 tritt in Deutschland ein neues Steueranreizprogramm für elektrische Firmenwagen in Kraft. Unternehmen, die förderfähige Fahrzeuge erwerben, können von beschleunigten Abschreibungsraten im ersten Jahr profitieren. Die Regelung gilt unter bestimmten Bedingungen auch für ausgewählte Leasingverträge.

Firmen, die Elektroautos für geschäftliche Zwecke kaufen, können im ersten Jahr 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungssätze auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und schließlich 2 %. Dies betrifft sowohl neue als auch gebrauchte Elektrofahrzeuge, die ab dem Stichtag angeschafft werden.

Grundsätzlich zielt die Förderung auf direkte Käufe ab, nicht auf Leasingverträge. Allerdings können Unternehmen, die Vollamortisations-Leasing nutzen – bei dem die Raten die vollständigen Fahrzeug- und Finanzierungskosten decken –, ebenfalls begünstigt werden. In solchen Verträgen geht das wirtschaftliche Eigentum am Fahrzeug auf den Leasingnehmer über, sodass es in dessen Bilanz ausgewiesen werden muss. Nach Ablauf der Leasingdauer oder der letzten Rate kann das Unternehmen das Fahrzeug behalten, weiter nutzen oder verkaufen.

Offizielle Zahlen dazu, wie viele deutsche Unternehmen bereits Vollamortisations-Leasing für Elektroautos nach den bisherigen Steuerregeln genutzt haben, liegen nicht vor. Finanzämter und Statistikbehörden erfassen oder veröffentlichen diese Daten nicht systematisch.

Mit der angepassten Abschreibungsmethode soll der Umstieg von Unternehmen auf Elektrofahrzeuge gefördert werden. Begünstigte Firmen können ihr zu versteuerndes Einkommen im ersten Jahr des Besitzes stärker mindern. Die Regelung gilt ausschließlich für Käufe, die nach dem 1. Juli 2025 getätigt werden, mit begrenzten Ausnahmen für qualifizierte Leasingverträge.

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