07 April 2026, 12:14

Sachsen-Anhalt: 976 Geschlechtsänderungen dank Selbstbestimmungsgesetz seit November 2024

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex anzeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt: 976 Geschlechtsänderungen dank Selbstbestimmungsgesetz seit November 2024

In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 haben dank des Selbstbestimmungsgesetzes bereits 976 Personen ihre Eintragungen ohne aufwendige Begutachtungen aktualisiert. Die meisten Anträge stammen von Erwachsenen, nur in wenigen Fällen waren Minderjährige betroffen.

Das Ende 2024 eingeführte Gesetz schafft die bisher erforderlichen umfangreichen Prüfungen vor einer Geschlechtsänderung ab. Wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler mitteilte, betrafen von den 976 registrierten Änderungen etwa 40 Minderjährige – überwiegend Übergänge von weiblich zu männlich.

Die Landesregierung bestätigte, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes nur vier Personen eine zweite Geschlechtsänderung vorgenommen haben. Zwar ist eine erneute Änderung nach einer einjährigen Wartefrist rechtlich möglich, zu den Einzelfällen machten die Behörden jedoch keine weiteren Angaben.

Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Reform. Gleichzeitig werden mögliche Nachbesserungen diskutiert, darunter ein Vorschlag, für vorbestrafte Personen eine fünfjährige Wartefrist einzuführen.

Das Selbstbestimmungsgesetz wird seit seiner Einführung stetig genutzt, vor allem von Erwachsenen. Mit nur wenigen Wiederholungsanträgen und Minderjährigenfällen entwickelt sich das Gesetz weiter. Weitere Anpassungen könnten folgen, sobald die Behörden die langfristigen Auswirkungen bewerten.

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