14 March 2026, 08:13

Nordhorn schafft neuen Wohnraum: Zehn Grundstücke in Brandlecht/Hestrup verfügbar

Eine Karte eines geplanten Wohngebiet-Entwicklungsplans auf einem Blatt Papier, unterteilt in farbcodierte Abschnitte mit Beschriftungen und Text, der die Anzahl der Gebäude, Straßen und andere Merkmale detailliert.

Nordhorn schafft neuen Wohnraum: Zehn Grundstücke in Brandlecht/Hestrup verfügbar

Nordhorn erweitert Wohnraum: Neues Baugebiet im Stadtteil Brandlecht/Hestrup

Die Stadt Nordhorn erschließt ein neues Wohngebiet im Ortsteil Brandlecht/Hestrup. An der Straße Am Kreuzbree / Zum Primelbusch werden ab sofort zehn Grundstücke für Einfamilienhäuser vermarktet. Die Vorbereitungen für die Erschließung laufen bereits, die Zuteilung der Grundstücke ist für August 2026 geplant.

Der Bebauungsplan für das Gebiet ist seit dem 30. April 2024 rechtskräftig. Die Erschließungskosten belaufen sich auf rund 310.000 Euro, die unter anderem die Vorbereitung des Geländes und den Infrastrukturausbau umfassen. In der Nähe hat das Unternehmen Beton- und Monierbau kürzlich die Bushaltestellen entlang der Engdener Straße modernisiert – eine Investition von etwa 90.000 Euro in die lokale Infrastruktur.

Die Grundstücke haben eine Größe zwischen 521 und 642 Quadratmetern und werden zu Festpreisen von 97 oder 81 Euro pro Quadratmeter angeboten. Käufer müssen zusätzlich die Kosten für den Anschluss an die Infrastruktur tragen, darunter auch die Abwasserentsorgung. Interessenten können sich bis zum 21. Juni 2026 auf eine Warteliste setzen lassen, bevor die endgültige Vergabe im August erfolgt.

Mit dem neuen Baugebiet reagiert die Stadt auf die Nachfrage nach Wohnraum und bietet attraktive Grundstücke in einer etablierten Nachbarschaft an. Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Website Nordhorns unter Wohnbauprojekte.

Das Vorhaben bringt zehn neue Baulandparzellen auf den Nordhorner Wohnungsmarkt. Nach einer Wartephase erfolgt die Zuteilung im August 2026. Käufer übernehmen dabei sowohl die Grundstückskosten als auch die anfallenden Erschließungsgebühren.

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