17 June 2026, 19:22

Neue EU-Regel: Ab 19. Juni muss ein Stornierungsknopf auf Websites erscheinen

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Ab 19. Juni muss ein Stornierungsknopf auf Websites erscheinen

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen Stornierungsknopf anzeigen – eine neue EU-Vorgabe, die Verbrauchern die Kündigung von Verträgen erleichtern soll. Die Regelung gilt für alle Online-Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen.

Der Knopf muss deutlich sichtbar und beschriftet sein, etwa mit der Aufschrift „Vertrag kündigen“. Die Stornierung darf für Verbraucher nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Für den Vorgang reichen in der Regel einfache Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse aus.

Unternehmen müssen die Kündigung umgehend in einem speicherbaren Format bestätigen, etwa per E-Mail. Die Regel basiert auf einer EU-Richtlinie, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes Land muss sie zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie gilt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die neue Pflicht ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Dieses ermöglicht Verbrauchern in der Regel eine 14-tägige Frist zur Stornierung nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt der Knopf, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Ab dem 19. Juni wird der Stornierungsknopf in Deutschland verbindlich. Er soll Verbrauchern einen unkomplizierten Prozess garantieren und ihr Widerrufsrecht wahren. Unternehmen, die die Vorgabe ignorieren, riskieren, dass sich das Kündigungsfenster für Kunden deutlich verlängert.

Quelle