Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September
Klaus-Dieter StahrLandeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September
Der Landeswahlausschuss kommt am kommenden Mittwoch zusammen, um zu entscheiden, welche politischen Gruppierungen an der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus teilnehmen dürfen. Auf der Tagesordnung steht zudem die Vorbereitung der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Beide Wahlen sind für den 20. September angesetzt.
Die Sitzung beginnt um 10:00 Uhr im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Die Öffentlichkeit hat Zutritt, die Plätze werden nach dem Windhundprinzip vergeben.
Im Verlauf der Beratungen prüfen die Mitglieder Anträge von politischen Vereinigungen, die für die Abgeordnetenhauswahl den Status einer Partei anstreben. Gruppen, die keine Anerkennung als Partei erhalten, können weiterhin als Wählergruppen an den Bezirksverordnetenwahlen teilnehmen.
Die Beschlüsse des Ausschusses bestimmen die endgültige Liste der Teilnehmer für die Septemberwahlen. Nicht anerkannte Parteien behalten die Möglichkeit, bei lokalen Wahlen unter einer anderen Klassifizierung Kandidaten aufzustellen.






