Karfreitag 2024: Tanzverbot und strenge Regeln in Berlin und Brandenburg
Klaus-Dieter StahrKarfreitag 2024: Tanzverbot und strenge Regeln in Berlin und Brandenburg
Karfreitag bringt strenge Regeln in ganz Deutschland – mit Tanzverbot, Musikbeschränkungen und Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen
In jedem Bundesland gelten eigene Vorschriften, die das Nachtleben, den Sport und andere Bereiche des öffentlichen Lebens betreffen. Berlin und Brandenburg zählen in diesem Jahr zu den Regionen mit den strengsten Auflagen.
In Berlin sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Karfreitag von 4:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr abends verboten. Zudem gelten die allgemeinen Sonntagsruheregeln, die laute Aktivitäten untersagen. Musikdarbietungen in Gastronomiebetrieben mit Alkoholausschank sind für den gesamten Tag untersagt. Auch öffentliche Sportevents mit musikalischer Untermalung oder Unterhaltungsprogramm sind tabu.
Noch weiter geht Brandenburg: Hier sind Tanzveranstaltungen von Mitternacht am Karfreitag bis 4:00 Uhr in der Osternacht verboten. Freiluftveranstaltungen, Umzüge und fast alle Formen öffentlicher Unterhaltung sind für die vollständigen 24 Stunden des Karfreitags untersagt. Lokale mit Alkoholausschank dürfen keine Events über den reinen Speise- und Getränkeausschank hinaus anbieten. Auch Sportevents unterliegen Einschränkungen.
Kulturministerin Manja Schüle (Brandenburg) befürwortet die Regelungen und betont: "Tage der Stille und Besinnung kommen allen zugute." Die Vorschriften gelten ebenfalls an anderen "stillen Feiertagen" wie dem Volkstrauertag und dem Totensonntag.
Die übrigen Bundesländer setzen unterschiedliche Schwerpunkte: In Nordrhein-Westfalen beginnt das Tanzverbot bereits am Donnerstagabend um 18:00 Uhr und endet erst am Samstagmorgen um 6:00 Uhr. Sachsen untersagt öffentliche Tanzveranstaltungen den gesamten Karfreitag. Einige Regionen schränken zudem bestimmte Kinofilme während der stillen Tage ein.
Für Bewohner und Besucher in Berlin und Brandenburg bedeutet das: ein ruhigerer Karfreitag. Veranstalter, Gastronomen und Sportvereine müssen ihre Pläne anpassen. Die Regelungen bleiben seit Jahren unverändert – in den letzten fünf Jahren gab es keine nennenswerten Lockerungen.






