Hünfeld informiert Ehrenamtliche über neue Steuererleichterungen ab 2026
Luka BoucseinHünfeld informiert Ehrenamtliche über neue Steuererleichterungen ab 2026
Hünfeld veranstaltete kürzlich seinen fünften Infoabend für Ehrenamtliche im Lokschuppen Hünfeld. Die Veranstaltung brachte lokale Freiwillige, Beraterinnen und Experten zusammen, um über wichtige Neuerungen bei der Besteuerung gemeinnütziger Organisationen zu diskutieren. Zu den Highlights zählten neue Steuerbefreiungen für Ehrenamtliche und Ausbilder, die ab 2026 in Kraft treten sollen.
Der Abend begann mit einem Vortrag von Julia Schröder aus dem Landkreis Fulda. Sie stellte die Initiative „Treffpunkt Aktiv“ vor und erläuterte die Unterstützungsangebote der Ehrenamtsagentur des Landkreises.
Den Hauptvortrag zum Thema „Steuern in Vereinen“ hielt Sandra Oechler, Steuerberaterin und Fachberaterin für gemeinnützige Organisationen. Sie erklärte die Unterschiede zwischen ideellen Tätigkeiten, die steuerfrei bleiben, und wirtschaftlichen Aktivitäten, die steuerlich begünstigt werden. Oechler betonte, dass gemeinnützige Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke strikt einhalten müssen, um ihre Steuervergünstigungen zu behalten.
Eine zentrale Neuerung ist die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags für Ehrenamtliche von 840 auf 960 Euro pro Jahr, gültig ab dem 1. Januar 2026. Zudem steigt die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ausbilder auf 3.300 Euro jährlich. Oechler wies darauf hin, dass Vereine mit mehr als 50.000 Euro Jahresumsatz aus wirtschaftlichen Aktivitäten auf diese Einnahmen Steuern zahlen müssen.
Der Abend klang bei Essen, Getränken und lockeren Gesprächen aus und bot den Teilnehmenden die Gelegenheit, die Neuerungen in entspannter Atmosphäre zu besprechen.
Die Änderungen bei den Steuerbefreiungen bieten Ehrenamtlichen und Ausbildern ab 2026 mehr finanzielle Spielräume. Gemeinnützige Organisationen in der Region haben nun klarere Vorgaben, wie sie ihren steuerbegünstigten Status wahren können, während sie wirtschaftliche Aktivitäten betreiben.






