Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig als Mord bestraft werden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs
Justizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Reform des deutschen Strafrechts vorgestellt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, dass Tötungsdelikte aus geschlechtsspezifischen Motiven künftig als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik, wonach die aktuellen Gesetze sogenannte Feminizide und geschlechterbasierte Gewalt nicht ausreichend berücksichtigen.
Nach geltendem Recht ist in Deutschland nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Totschlag hingegen wird mit festen Haftstrafen geahndet, die eine spätere Entlassung vorsehen. Hubigs Vorstoß sieht vor, den Mordparagraphen um Fälle zu erweitern, in denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts getötet wird.
Bisher erlaubt das Gesetz zwar, Tötungen aus Besitzansprüchen oder Eifersucht als Mord zu verfolgen. Dennoch werden ähnlich gelagerte Fälle teilweise nur als Totschlag angeklagt, was zu milderen Strafen führt. Die Bundesregierung will nun die rechtlichen Rahmenbedingungen präzisieren, damit geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen konsequent als Mord eingestuft werden.
Sollte die Reform verabschiedet werden, könnte eine Person, die eine Frau ausschließlich wegen ihres Geschlechts tötet, wegen Mordes verurteilt werden. Damit würde eine Lücke im aktuellen System geschlossen, in dem solche Verbrechen mitunter weniger hart bestraft werden.
Die geplanten Änderungen sollen die deutsche Rechtsordnung an die Schwere geschlechterbasierter Tötungsdelikte anpassen. Bei einer Verabschiedung würde die Reform sicherstellen, dass Täter, die aus geschlechtsspezifischen Motiven morden, strengere Strafen erhalten. Bevor die Gesetzesänderung finalisiert wird, sind weitere Beratungen in der Regierung vorgesehen.






