08 June 2026, 22:11

Gericht stoppt Linken-Vorwürfe: AfD-Politiker gewinnen Persönlichkeitsschutz-Prozess

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linken-Vorwürfe: AfD-Politiker gewinnen Persönlichkeitsschutz-Prozess

Ein Rechtsstreit zwischen der AfD und der Linkspartei ist mit einem Urteil gegen Letztere beendet worden. Der Konflikt hatte begonnen, nachdem der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politikern vorgeworfen hatte, seine Parkinson-Symptome während einer Landtagssitzung verspottet zu haben. Dreizehn AfD-Abgeordnete reichten daraufhin Klage ein und erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen umstrittene Aussagen in einer Pressemitteilung.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Vorfall datiert zurück auf April 2025, als Bruhn die Vorwürfe in einer Parlamentsdebatte äußerte. Die AfD-Politiker wiesen die Anschuldigungen zurück und klagten mit der Begründung, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden. Das Oberlandesgericht Rostock prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Behauptungen nicht beweisen könne.

Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und urteilten, dass der Großteil der Aussagen der Linkspartei unwahr sei. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. In einer früheren Entscheidung hatte es den Antrag der AfD teilweise abgelehnt und zwar die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ zugelassen, den Rest der Vorwürfe jedoch blockiert.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das endgültige Urteil als Bestätigung der eigenen Position. Sein Kollege Thore Stein hatte der Linkspartei zuvor vorgeworfen, wissentlich falsche Behauptungen zu verbreiten. Das Gericht untersagte schließlich zwei Linken-Kreisverbänden, Teile der umstrittenen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.

Das Urteil bestätigt, dass die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten durch die Aussagen der Linkspartei rechtswidrig verletzt wurden. Zudem schränkt es die erneute Veröffentlichung bestimmter Vorwürfe ein. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen zwischen politischer Kritik und persönlichen Angriffen.

Quelle