Gericht hebt Verbote für rechtsextreme NPD-Kundgebung in Braunschweig auf
Luka BoucseinGericht hebt Verbote für rechtsextreme NPD-Kundgebung in Braunschweig auf
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Einschränkungen für eine von der NPD geplante rechtsextreme Kundgebung aufgehoben. Das Urteil kippte Verbote bestimmter Parolen sowie Kleidung mit Bezug zu verbotenen NS-Organisationen. Die Stadtverwaltung akzeptierte die Entscheidung, äußerte jedoch Enttäuschung über die Folgen.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, dass die von der Stadt verhängten Auflagen für die Kundgebung am Freitag das Versammlungsrecht beeinträchtigten. Die Richter hoben Verbote von Parolen auf, die verbotene NS-Parteien verherrlichen oder wiederbeleben. Zudem kassierten sie das Verbot von Kleidung mit versteckten Abkürzungen verbotener Organisationen.
Tobias Pollmann, Leiter der öffentlichen Ordnung in Braunschweig, bedauerte die Entscheidung, betonte jedoch, dass sie zu respektieren sei. Er wies darauf hin, dass der Fall zeige, wie begrenzt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten selbst bei sensiblen Versammlungen seien.
Die Stadt Braunschweig hatte gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt. Das höhere Gericht wies die Beschwerde jedoch zurück und bestätigte das ursprüngliche Urteil.
Die Konsequenz: Die NPD-Kundgebung wird mit weniger Auflagen stattfinden als ursprünglich geplant. Die Stadt muss nun Parolen und Kleidung zulassen, die zuvor nach den Gesetzen gegen NS-Propaganda verboten waren. Die Behörden akzeptierten das Urteil, wiesen aber auf die Schwierigkeiten hin, solche Veranstaltungen im Rahmen der geltenden Rechtslage zu regulieren.






