Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Klaus-Dieter StahrGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen – ein Fall, der im Zuge der viel beachteten #MeToo-Debatte entstand. Der Streit geht auf Vorwürfe zurück, die 2024 öffentlich wurden und später Gelbhaars politische Karriere beeinflussten.
Auslöser des Konflikts war ein Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) über #MeToo-Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar. Klara Schedlich unterstützte die Anschuldigungen mit einer eidesstattlichen Versicherung, die Gelbhaar vehement bestritt. Er bezeichnete die Vorwürfe als falsch und ging juristisch gegen deren Wiederholung vor.
Das Oberlandesgericht Hamburg gab nun Schedlich in zentralen Punkten recht und erlaubte ihr, bestimmte Behauptungen zu wiederholen. Zwar wurden viele der ursprünglichen #MeToo-Vorwürfe später als unbelegt eingestuft, doch die Kontroverse hatte nachhaltige Folgen: Gelbhaar verlor die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied bereits Anfang desselben Jahres vorzeitig aus dem Parlament aus.
Das Gericht urteilte nicht über die Wahrheit der Vorwürfe, gestattet Schedlich aber, diese ohne rechtliche Konsequenzen zu wiederholen. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte nach monatelanger öffentlicher Kritik und internem Parteidruck.
Der juristische Erfolg gibt Klara Schedlich das Recht, ihre Aussagen über Stefan Gelbhaar öffentlich zu wiederholen. Für Gelbhaar bedeutet der Fall das Ende seiner parlamentarischen Laufbahn nach den Folgen der #MeToo-Debatte. Das Urteil klärt zwar nicht die inhaltlichen Streitfragen, zieht aber klare rechtliche Grenzen für die Wiederholung der Vorwürfe.






