Fünf Monate in Zwangshaft: Anette W. ohne Urteil freigelassen
Anette W. nach fünf Monaten Haft aus Frauengefängnis Hildesheim entlassen
Am Freitag verließ Anette W. das Frauengefängnis Hildesheim nach fünf Monaten in Untersuchungshaft – ohne jemals wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein. Sie war in Zwangshaft genommen worden, weil sie sich weigerte, ihre Tochter an den Vater herauszugeben. Ihre Freilassung folgt auf einen monatelangen Sorgerechtsstreit, der sie obdachlos machte und von ihrem Kind trennte.
Der Fall begann 2023, als Anette W. mit ihrer Tochter von Hannover nach Frankfurt zog. Sie hatte versucht, die Sorgerechtsfragen gerichtlich zu klären, sah sich jedoch mit anhaltenden Konflikten mit dem Kindesvater konfrontiert.
Im November 2025 wurde sie in Frankfurt festgenommen und in eine Polizeizelle gebracht – ohne Bett, Uhr oder Beschäftigungsmöglichkeiten. Später wurde sie in das Gefängnis Hildesheim verlegt, wo die Bedingungen prekär waren: Schimmel an den Wänden, chronischer Personalmangel und keine Angebote für Arbeit oder Bildung.
Anette W. wurde zu 150 Tagen Zwangshaft verurteilt, weil sie sich angeblich weigerte, ihre Tochter dem Vater zu übergeben. Sie betonte, sie habe dem Vater die Möglichkeit gegeben, das Kind abzuholen – doch das Gericht erkannte dies nicht an. Vor ihrer Inhaftierung fand keine persönliche Anhörung statt, und das Gericht traf falsche Aussagen über das Wohl und die Integration ihrer Tochter.
Nach ihrer Entlassung am Freitag traf sie sich mit dem Jugendamt, das entschied, dass ihre Tochter wieder bei ihr leben solle. Doch die Haftzeit hatte sie bereits das Familienheim gekostet.
Anette W. unterstützt nun Forderungen nach der Abschaffung von Zwangshaft in Familienstreitigkeiten. Fünf Monate saß sie ein – ohne Verurteilung, ohne Straftat. Jetzt muss sie ihr Leben wieder aufbauen, während sie sich um ihre Tochter kümmert, ihre Wohnung verloren hat und harte Haftbedingungen überstehen musste.






