Familienrechtsreform: Hubig will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen
Klaus-Dieter StahrFamilienrechtsreform: Hubig will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Die Pläne sehen vor, dass Gerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen können – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Hubig betonte, dass Umgangsrechte nicht dazu führen dürfen, dass Opfer wiederholt Gefahr laufen, Schaden zu nehmen.
Der Entwurf zielt darauf ab, Familiengerichten klarere Regelungen an die Hand zu geben, wie sie mit häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren umgehen sollen. Richter sollen die Befugnis erhalten, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu verbieten, wenn die Gewalt die körperliche Sicherheit des Opfers gefährdet.
Jeder Fall würde individuell geprüft, wobei Faktoren wie Schwere der Gewalt, Häufigkeit der Vorfälle und das Risiko weiterer Übergriffe berücksichtigt werden. Das Ministerium plant keine automatischen Kontaktverbote, da der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben eines Kindes als schwerwiegender Schritt angesehen wird. Stattdessen könnten – je nach Lage – weniger einschneidende Maßnahmen wie begleitete Umgangsrechte angeordnet werden.
Hubig wies darauf hin, dass Kinder tief leideten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt seien – selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen seien. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass Gerichte präventiv handeln können, um weiteres Leid zu verhindern und sowohl Opfer als auch Kinder zu schützen.
Die Reform würde Richtern mehr Handlungsspielraum in Fällen von häuslicher Gewalt geben. Sollten die neuen Regeln verabschiedet werden, könnten Umgangsrechte nicht länger als Mittel dienen, mit dem Täter ihre Opfer weiter unter Druck setzen. Der Entwurf des Justizministeriums muss nun weitere Prüfungen durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.






