DGB fordert Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge für alle Tarifbeschäftigten
Christos SchwitalDGB fordert Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge für alle Tarifbeschäftigten
DGB drängt auf verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Tarifbeschäftigten
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich für eine gesetzliche Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die unter Tarifverträge fallen. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi argumentiert, dass Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen müssten, da Millionen Beschäftigte derzeit ohne eine solche Absicherung seien. Konkrete Vorschläge sollen bis Ende des Monats vorgelegt werden – Widerstand ist jedoch aufgrund der wirtschaftlichen Belastungen zu erwarten.
Rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland verfügen über keine betriebliche Altersvorsorge. Die meisten arbeiten in Unternehmen ohne Tarifbindung und bleiben damit ohne dieses finanzielle Sicherheitsnetz. Fahimi betont, dass Arbeitgeber die volle Last nicht einfach auf die Beschäftigten abwälzen dürften, wie es heute oft der Fall sei.
Der DGB-Plän sieht vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in die betriebliche Rente einzahlen. Für nicht tarifgebundene Betriebe schlägt der Verband vor, Mitarbeiter unter vereinfachten Bedingungen in bestehende Vorsorgesysteme zu integrieren. Fahimi verweist auf europäische Beispiele, wo verpflichtende Beiträge oft 20 Prozent oder mehr betragen – mit einem höheren Arbeitgeberanteil.
Obwohl der DGB bereit ist, die Regelungen über Tarifverhandlungen auszuhandeln, räumt Fahimi mögliche Widerstände ein. Angespannte Finanzlagen und wirtschaftliche Sorgen könnten manche Arbeitgeber zögern lassen, die Reformen umzusetzen. Dennoch hält sie den Vorschlag für angemessen im Vergleich zu den Rentensystemen anderer europäischer Länder.
Noch vor Monatsende wird der DGB detaillierte Pläne für die verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vorlegen. Sollte das Modell umgesetzt werden, erhielten Millionen Beschäftigte erstmals Zugang zu einer solchen Absicherung. Arbeitgeber müssten sich beteiligen – und so die finanzielle Belastung der Beschäftigten verringern.






