Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Herlinde JungferDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland verpasst EU-Frist für neue Lohntransparenzgesetze
Deutschland hat die von der EU gesetzte Frist für die Umsetzung neuer Lohntransparenzregeln verpasst. Stand Montag, dem 10. Juni 2026, verstößt das Land damit weiterhin gegen EU-Recht. Die Vorschriften sollen Lohnungleichheit bekämpfen und die GehaltsOffenlegung in allen Mitgliedstaaten fördern.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie verlangte von Deutschland, seine nationalen Gesetze bis zum 7. Juni 2026 anzupassen. Nach den neuen Bestimmungen müssen Arbeitgeber künftig in Stellenausschreibungen Startgehälter von sich aus angeben – ohne dass Bewerber danach fragen. Zudem ist es ihnen untersagt, Bewerber nach ihren bisherigen Einkünften zu befragen.
Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten unterliegen zusätzlichen Pflichten. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede in ihrem Betrieb. Die Richtlinie räumt Beschäftigten außerdem das Recht ein, durchschnittliche Gehaltsangaben für vergleichbare Positionen anzufordern – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Durch die Verzögerung treten die ersten Berichtspflichten und Auskunftsrechte in Deutschland nun erst im Juni 2028 in Kraft. Die Bundesregierung plant, die Regeln Anfang 2027 umzusetzen – fast ein Jahr später als vorgesehen. Die Europäische Kommission hat bereits angedroht, rechtliche Schritte einzuleiten, falls sich die Lage nicht bessert.
Aktuelle Zahlen unterstreichen das Ausmaß des Problems: EU-weit beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen 11,1 Prozent. In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt 15,6 Prozent weniger pro Stunde als Männer.
Das Verpassen der Frist setzt Deutschland dem Risiko eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens aus. Sobald die neuen Gesetze in Kraft treten, müssen Arbeitgeber Gehälter von vornherein offenlegen und Lohnungleichheiten melden. Beschäftigte erhalten zudem bessere Möglichkeiten, ungerechtfertigte Gehaltsunterschiede anzufechten.






