DB-Chef Nagl lehnt Sonderregeln für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Herlinde JungferDB-Chef Nagl lehnt Sonderregeln für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat sich gegen Sonderregelungen für den italienischen Bahnbetreiber Italo im deutschen Fernverkehrsmarkt ausgesprochen. Er warnt, dass Ausnahmen Rechtsstreitigkeiten auslösen und den Wettbewerb verzerren könnten. Seine Äußerungen fallen in eine Phase, in der die EU neue Vorschriften für den Zugang zu Schienennetzen vorbereitet – diese sollen jedoch erst ab 2031 gelten.
Nagl kritisierte insbesondere den Vorschlag einer kurzfristigen „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo ab 2028 den Markteintritt in Deutschland erleichtern soll. Eine solche Regelung sei rechtlich riskant, argumentierte er, da Gerichte sie innerhalb von 18 Monaten wegen Verstößen gegen EU-Recht kippen könnten. Dies würde zu jahrelangen kostspieligen Prozessen führen.
Der CEO lehnte zudem die veralteten mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017 als zu komplex und rechtlich unsicher ab. Stattdessen befürwortet er einen wettbewerbsorientierten Markt, in dem alle Anbieter nach denselben Regeln agieren. Seine Haltung spiegelt die Überzeugung wider, dass fairer Wettbewerb letztlich den Fahrgästen zugutekommt.
Nagl betonte, dass die DB InfraGO als Infrastrukturunternehmen neutral sei, welche Unternehmen Züge betreiben. Entscheidend seien Effizienz und Zuverlässigkeit – nicht die Bevorzugung einzelner Anbieter. Bis 2031 fehlt jedoch mit der neuen EU-Kapazitätsverordnung eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Streckenvergabe.
Ohne klare EU-weite Regelungen bis 2031 bleibt der deutsche Schienenverkehrsmarkt in Unsicherheit. Nagls Warnungen verdeutlichen die Risiken von Ad-hoc-Lösungen wie der „Neueinsteiger-Klausel“. Seine Position unterstreicht die Notwendigkeit stabiler, langfristiger Vorschriften, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.






