Continental einigt sich auf 43,7-Millionen-Vergleich im Diesel-Skandal
Christos SchwitalContinental einigt sich auf 43,7-Millionen-Vergleich im Diesel-Skandal
Continental hat sich auf einen Vergleich in Höhe von 43,7 Millionen Euro geeinigt, um Ansprüche gegen seine Führungskräfte im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal von Volkswagen aus dem Jahr 2015 beizulegen. Die Vereinbarung, die über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Unternehmens abgedeckt wird, muss nun von den Aktionären auf der Hauptversammlung am 30. April 2026 gebilligt werden.
Der Fall geht auf die Rolle von Continental bei der Lieferung von Motorsteuergeräten zurück, die mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren – ein zentraler Bestandteil des VW-Abgasskandals. Das Unternehmen argumentierte, dass die Verantwortlichen ihre Sorgfaltspflicht bei der Entwicklung und Nutzung bestimmter Softwarefunktionen in diesen Systemen vernachlässigt hätten.
2024 hatte Continental bereits eine Strafe von 100 Millionen Euro gezahlt und die Gesamtkosten des Skandals auf rund 300 Millionen Euro beziffert. Darin enthalten waren 132 Millionen Euro für interne Ermittlungen, 70 Millionen Euro für Rechtsberatung sowie die zuvor verhängte Geldbuße. Die neue Vergleichssumme, die vollständig von der Versicherung getragen wird, betrifft Klagen gegen sechs ehemalige Vorstandsmitglieder, darunter die Ex-Vorstandsvorsitzenden Elmar Degenhart, Karl-Thomas Neumann und Manfred Wennemer.
Mit der Einigung will Continental einen Schlussstrich unter die Diesel-Affäre ziehen und sich auf seine Zukunft als reiner Reifenhersteller konzentrieren. Die betroffenen Manager müssen keine persönlichen Zahlungen leisten.
Falls die Aktionäre dem Vergleich zustimmen, hätte Continental seine diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten weitgehend hinter sich. Die Ausgleichszahlung von 43,7 Millionen Euro entspricht lediglich etwa 15 Prozent der vom Unternehmen geschätzten Gesamtverluste durch den Skandal. Die Abstimmung ist für den 30. April 2026 angesetzt.






