Bundesjustizministerium will Schöffen-Auswahl mit Demokratie-Check verschärfen
Herlinde JungferBundesjustizministerium will Schöffen-Auswahl mit Demokratie-Check verschärfen
Das Bundesjustizministerium hat Pläne bekannt gegeben, das Überprüfungsverfahren für Schöffenkandidatinnen und -kandidaten zu verschärfen. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, diese Ämter ausüben können.
Das Ministerium strebt eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes an, um die Auswahlkriterien zu präzisieren. Eine der geplanten Maßnahmen sieht vor, dass Bewerberinnen und Bewerber schriftliche Erklärungen abgeben müssen, in denen sie ihre Verbundenheit mit demokratischen Werten bestätigen.
Die unionsgeführte CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat vorgeschlagen, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Auswahlprozess einzubinden. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, setzte sich für ein bundesweit einheitliches und verbindliches Überprüfungsverfahren für alle Ernennungen ein.
Widerstand kommt von der rechtspopulistischen AfD. Die Partei argumentiert, dass die bestehenden Regelungen bereits ausreichen. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD, betonte, dass sich ohnehin bereits jeder Richter zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müsse.
Die geplanten Änderungen würden strengere Kontrollen für Schöffenkandidaten einführen. Die Vorhaben des Ministeriums könnten den Auswahlprozess grundlegend verändern – möglicherweise unter Einbindung bundesweiter Sicherheitsbehörden. Die AfD bleibt skeptisch und hält zusätzliche Maßnahmen für unnötig.
