Bundesapothekerkammer fordert härtere Strafen gegen illegale Medikamentenrabatte aus dem Ausland
Luka BoucseinBundesapothekerkammer fordert härtere Strafen gegen illegale Medikamentenrabatte aus dem Ausland
Niederländische Versandapotheken bieten weiterhin illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland an – ein Verstoß gegen die strengen Preisbindungsvorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Nun fordert die Bundesapothekerkammer (ABDA) schärfere Strafen, um diese Praxis zu unterbinden.
Die ABDA setzt sich für ein klares gesetzliches Verbot von Rabatten, Boni oder finanziellen Anreizen bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ein. Bisher gibt es zwar vertragliche Strafzahlungen, diese werden jedoch nicht konsequent durchgesetzt. Der Verband schlägt vor, diese in offizielle Bußgelder umzuwandeln, die bei Verstößen bis zu 300.000 Euro betragen könnten.
Laut dem neuen Plan könnten Wiederholungstäter sogar ihre Zulassung verlieren, verschreibungspflichtige Medikamente an gesetzlich Versicherte abzugeben. Die ABDA regt an, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Aufsicht übernimmt. Als Aufsichtsbehörde für die Krankenkassen würde das BAS die Einhaltung der Vorschriften überwachen und bei Bedarf Sanktionen verhängen.
Ziel der Initiative ist es, Schlupflöcher zu schließen, die es ausländischen Apotheken ermöglichen, die deutschen Preisvorgaben zu unterlaufen. Bisher halten niederländische Anbieter trotz der bestehenden Regelungen an ihren Rabattaktionen fest.
Falls die Pläne umgesetzt werden, erhielte das BAS direkte Kontrollbefugnisse über Verstöße gegen die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Es könnten Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden, in schweren Fällen sogar vorübergehende Betriebssperren. Mit ihren Vorschlägen will die ABDA das deutsche System der Festpreise für Arzneimittel stärken und weitere illegale Rabattierungen verhindern.






