05 June 2026, 18:07

Betrügerische Bußgeldbriefe an Besitzer von Mini-Solaranlagen im Umlauf

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrügerische Bußgeldbriefe an Besitzer von Mini-Solaranlagen im Umlauf

Bundesnetzagentur warnt vor Betrugsbriefen an Besitzer kleiner Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor gefälschten Schreiben gewarnt, die sich an Betreiber von Mini-Photovoltaikanlagen richten. Die betrügerischen Briefe fordern die Zahlung von Bußgeldern und drohen mit Strafen – angeblich im Namen der Behörde. Empfänger werden aufgefordert, die Masche bei der Polizei anzuzeigen, statt auf die Forderungen einzugehen.

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In den täuschend echt wirkenden Schreiben wird den Besitzern von Solarmodulen vorgeworfen, ihre Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie werden aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen einen jährlichen EEG-Bericht abzugeben und ein Bußgeld in Höhe von 41,60 Euro zu zahlen – andernfalls drohe eine Strafe von 208 Euro. Die Bundesnetzagentur bestätigte jedoch, dass es sich dabei um einen Betrugsversuch handelt.

Mehrere Indizien deuten auf die Fälschung hin: Absenderadresse und Kontaktdaten stimmen nicht mit den offiziellen Angaben der Behörde überein. Zwar schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass Betreiber von Balkon-Solaranlagen jährlich ihre Zählerstände melden müssen – die Betrüger nutzen diese Pflicht jedoch aus, um Menschen zu täuschen.

Laut Gesetz müssen neue Balkon-Solaranlagen innerhalb eines Monats nach der Installation registriert werden. Bei Verstößen können tatsächlich Bußgelder verhängt werden, doch die Bundesnetzagentur betont, dass die gefälschten Schreiben rechtlich völlig haltlos sind. Die Behörden raten allen Empfängern solcher Briefe, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Die Betrüger machen sich die Unsicherheit vieler Anlageneigentümer über die Meldepflichten zunutze. Die Bundesnetzagentur stellt klar: Die Schreiben sind nicht legitim. Wer sich über seine Pflichten informieren möchte, sollte sich ausschließlich über die offiziellen Kanäle erkundigen – und nicht auf verdächtige Post reagieren.

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