Bayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen illegaler Speicheltests zurückzahlen
Luka BoucseinBayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen illegaler Speicheltests zurückzahlen
Ein bayerisches COVID-19-Testzentrum muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es während der Pandemie nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass nur genehmigte Antigen-Schnelltests nach der deutschen Testverordnung förderfähig seien. Die Betreiberin hatte auf nicht zertifizierte Testkits zurückgegriffen – mit finanziellen und rechtlichen Folgen.
Zwischen 2021 und Mitte 2022 führte das Zentrum Schnelltests mit einem Speicheltest-Set (AT088/21) durch, das nicht auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet war. Die Behörden hatten diesen Test bereits seit September 2021 verboten, da ihm die Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert Koch-Institut fehlte. Zudem hatte die Betreiberin versäumt, die vorgeschriebene Test-ID in den Unterlagen zu dokumentieren.
Das Gericht wies ihre Einwendung zurück, sie habe dem Lieferanten und eigenen Recherchen vertraut. Es entschied, dass Unkenntnis über den Zulassungsstatus keine Nichteinhaltung der Vorschriften entschuldige. Über 200.000 nicht genehmigte Tests waren beschafft worden; das Zentrum hatte für vier Monate Testungen 95.000 Euro erhalten, bevor die Unregelmäßigkeiten auffielen.
Der Fall spiegelt ein breiteres Problem wider, das 2021 aufgedeckt wurde. Ermittlungen zeigten, dass mindestens 20 weitere Testzentren in Nordrhein-Westfalen (Köln, Düsseldorf), Hessen (Frankfurt) und Baden-Württemberg (Stuttgart) ebenfalls nicht zugelassene Speicheltests nutzten. Das Gericht bestätigte die Rückforderungsforderung und erklärte die Kürzung der Vergütung auf null für rechtmäßig.
Das Urteil unterstreicht die strikte Einhaltung der Testvorgaben nach der Testverordnung (TestV). Die Betreiberin muss nun die vollen 95.000 Euro für nicht konforme Leistungen zurückerstatten. Die Behörden überwachen weiterhin ähnliche Fälle in ganz Deutschland, um weiteren Missbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern.






