24 April 2026, 16:16

Asbest-Stopp in Braunschweiger Stadthalle: Sanierung bleibt trotzdem im Plan

Ein unordentlicher Raum mit verstreuten Trümmern, darunter Holzstöcke und -tücher, einem Objekt am Boden und im Hintergrund sichtbaren Bäumen.

Asbest-Stopp in Braunschweiger Stadthalle: Sanierung bleibt trotzdem im Plan

Rückschlag bei Sanierung der Braunschweiger Stadthalle durch Asbest-Fund

Die Sanierungsarbeiten an der Braunschweiger Stadthalle erlitten Ende Januar einen Rückschlag, als sich ein asbesthaltiger Randstreifen löste. Bei dem Vorfall, bei dem etwa 15 Quadratmeter Material betroffen waren, mussten sofort Spezialkräfte für Gefahrstoffe eingreifen. Trotz der Störung bestätigen Verantwortliche, dass das Projekt planmäßig bis zur geplanten Wiedereröffnung 2028 fortgeführt wird.

Das Problem trat während Arbeiten an den Galeriedecken im großen Saal auf. Ein Abschnitt des asbestbelasteten Materials brach ab und zerfiel, woraufhin umgehend Maßnahmen ergriffen wurden. Fachleute folgten strengen Sicherheitsprotokollen, um den betroffenen Bereich einzudämmen und zu räumen.

Die zuständigen Behörden, darunter das Gewerbeaufsichtsamt, wurden wie vorgeschrieben informiert. Die meisten kontaminierten Zonen konnten inzwischen vollständig dekontaminiert werden. Die kombinierte Bauversicherung des Projekts übernimmt sämtliche anfallenden Kosten, sodass es zu keinen finanziellen Verzögerungen kommt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Natascha Wessling, Geschäftsführerin der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, lobte die professionelle Bewältigung der Situation. Sie bestätigte, dass der Zeitplan für die Sanierung trotz des Vorfalls unverändert bleibt.

Der Termin für die Wiedereröffnung der Stadthalle im Jahr 2028 bleibt damit realistisch – der Asbest-Zwischenfall hat keine langfristigen Auswirkungen. Die Arbeiten laufen wie geplant weiter, wobei alle Sicherheitsvorkehrungen strikt eingehalten werden. Eventuelle zusätzliche Kosten durch die Störung werden von der Projektversicherung abgedeckt.

Quelle