Apotheker wehrt sich gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Klaus-Dieter StahrApotheker wehrt sich gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsanforderung der Krankenkasse IKK classic. Im Mittelpunkt des Streits stehen fehlende Chargennummern bei sieben Rezepten, die zwischen November 2024 und Januar 2025 abgewickelt wurden. Andreas Grünebaum, Inhaber der Easy Apotheke, hat nun mit Unterstützung des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) offiziellen Widerspruch eingelegt.
Die IKK classic überprüft routinemäßig die Abrechnungsdaten von Apotheken auf Richtigkeit. Bei einer solchen Kontrolle stellte die Kasse fest, dass in den elektronischen Unterlagen der Apotheke Grünebaums bei sieben Rezepten die Chargennummern fehlten. Darunter befand sich ein einzelnes Rezept für Taltz 80 mg Injektionslösung im Wert von fast 4.000 Euro.
Die Krankenkasse hat die betroffenen Rezepte daraufhin neu berechnet und eine Gesamtrückforderung in Höhe von 4.033,99 Euro verlangt. Die IKK classic betont, dass es sich bei den fehlenden Daten um Abholbestellungen handele und die Rückforderung ausschließlich auf den vorliegenden Informationen basiere.
Grünebaum bestreitet die vollständige Rückzahlungsforderung und argumentiert, dass sein Lagerverwaltungssystem die Chargennummern sehr wohl erfasst. Mit Rückendeckung des HAV hat er formell Widerspruch gegen die Forderung eingelegt. Der Fall wird nun von der Krankenkasse weiter geprüft oder könnte an eine höhere Instanz eskaliert werden.
Die Entscheidung über Grünebaums Widerspruch wird zeigen, ob die Rückforderung Bestand hat. Sollte sie bestätigt werden, müsste die Apotheke den vollen Betrag erstatten. Der Streitfall unterstreicht zudem die anhaltende strenge Prüfung der Abrechnungsgenauigkeit im Verhältnis zwischen Apotheken und Krankenkassen.






