Alter Tweet führt Jahre später zu überraschendem Strafverfahren gegen Autor
Klaus-Dieter StahrAlter Tweet führt Jahre später zu überraschendem Strafverfahren gegen Autor
Ein Autor hat sich zu seinem Rechtsstreit geäußert, nachdem Jahre später ein alter Tweet wieder aufgetaucht war. Der Fall begann, als er den CDU-Politiker Philipp Amthor 2020 als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Damals nahm niemand Notiz davon – bis ein separater Kommentar über eine AfD-Politikerin die Aufmerksamkeit erneut auf den alten Post lenkte.
Die Probleme begannen mit einem Tweet aus dem Jahr 2020, in dem der Autor Amthor mit einer beleidigenden Formulierung bedachte. Jahre lang passierte nichts. Doch 2024 bezeichnete er die AfD-Abgeordnete Anna Leisten als „Nazi“ – und plötzlich wurde der alte Eintrag über Amthor wieder ausgegraben.
Nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs können Beleidigungen gegen Politiker auch ohne formelle Anzeige verfolgt werden. Der Staat handelte in diesem Fall von Amts wegen und erließ einen Strafbefehl: 90 Tagessätze, weil Amthor in seiner öffentlichen Arbeit „erheblich behindert“ worden sei. Der Autor wehrte sich vor Gericht – und gewann. Doch der Prozess ließ ihn besorgt zurück, besonders im Hinblick auf andere, die ähnliches durchmachen könnten.
Über die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise erledigt – per Strafbefehl, ohne dass ein Richter beteiligt ist. Die Beschuldigten haben oft nur zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen, bevor die Verurteilung rechtskräftig wird.
Der Autor fordert nun, Paragraf 188 abzuschaffen oder zumindest zu reformieren. Er befürchtet, dass das Gesetz genutzt wird, um Kritik zum Schweigen zu bringen – selbst Jahre nach den ursprünglichen Äußerungen.
Zwar endete der Fall mit einem Freispruch für den Autor, doch die Erfahrung zeigte grundsätzliche Probleme auf. Ohne Reformen, warnt er, könnten normale Bürger weiterhin unerwartet mit juristischen Konsequenzen für alte Social-Media-Posts konfrontiert werden. Die aktuelle Fassung des Gesetzes ermöglicht es, Verfahren noch lange nach den umstrittenen Aussagen voranzutreiben.






